- §1 Vertragsgegenstand
- §2 Zeitliche VerfĂŒgbarkeit der Dienste in §1 (1)
- §3 Umfang und Ăbertragbarkeit von Rechten
- §4 Haftung des Auftraggebers und des Auftragnehmers
- §5 Gestaltungsfreiheit
- §6 Lieferzeit
- §7 Sonderleistungen
- §8 Eigentumsvorbehalt
- §9 Vertragsdauer und KĂŒndigung
- §10 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
- §11 Nebenabreden, Teilwirksamkeit
- §12 RĂŒcktrittsrechte
- §13 Kennzeichnung
- §14 Datenschutz
- §15 Gerichtsstand, ErfĂŒllungsort, gĂŒltiges Recht
§1 Vertragsgegenstand
Manuel Sterner Mediengestaltung
- bietet die Möglichkeit multimediales und interaktives Material im Internet vorzuhalten, sowie Anforderungen im Grafikdesign umzusetzen.
- berĂ€t Sie und gestaltet Ihr Material passend fĂŒr das Medium, in dem Sie es publizieren wollen und hilft individuelle Lösungen zu gestalten.
§2 Zeitliche VerfĂŒgbarkeit der Dienste in §1 (1)
- Die Leistungen werden 24 Stunden tÀglich, 7 Tage die Woche erbracht.
- In der Zeit von 2-7 Uhr kann die VerfĂŒgbarkeit aus administrativen GrĂŒnden eingeschrĂ€nkt sein.
§3 Umfang und Ăbertragbarkeit von Rechten
- Die Rechte an einem auf der Basis dieser GeschĂ€ftsbedingungen geschlossenen Vertrag sind nicht an Dritte ĂŒbertragbar.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die durch Manuel Sterner Mediengestaltung erhaltenen Leistungen, Informationen, Software oder andere Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfĂ€ltigen, zu vertreiben oder zu verkaufen, zu veröffentlichen oder anderweitig zuÂ ĂŒbertragen oder geschĂ€ftsmĂ€Ăig zu verwerten, soweit dies vertraglich nicht vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Inhalte seines Vertrages Dritten zur Kenntnis zu bringen, soweit sie nicht öffentlich zugÀnglich sind.
- Die erbrachten Dienstleistungen stehen dem Auftraggeber nur fĂŒr vereinbarten Werbezweck zur VerfĂŒgung. FĂŒr darĂŒber hinausgehende Verwertungen bedarf es jeweils einer besonderen Vereinbarung ĂŒber den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung und einer entsprechenden VergĂŒtung. Die einzelnen Vertragspunkte sind schriftlich zu fixieren und in gesonderten Vertragsbedingungen festzuhalten. Der Ăbergang von Rechten an den Auftraggeber hĂ€ngt von der vollstĂ€ndigen Zahlung der vereinbarten VergĂŒtung ab.
- Urheber-, Verwertungs- u. Nutzungsrechte: Soweit Werkleistungen urheberrechtlichen Schutz finden, wird der zeitliche und gebietliche Umfang der Verwertungsrechte, wie VervielfĂ€ltigungs-,Verbreitungs-, Senderechte und dergleichen im Vertrag im Einzelnen festgelegt. Diese Verwertungen werden durch die vereinbarte VergĂŒtung abgegolten. FĂŒr darĂŒber hinausgehende sonstige Verwertungen ist ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Soll das ausschlieĂliche Nutzungsrecht fĂŒr alle Nutzungsarten eingerĂ€umt werden, so muss diese Regelung ausdrĂŒcklich unter Festlegung der VergĂŒtung gesondert vereinbart werden.
- Die ErfĂŒllung formalrechtlicher Voraussetzungen obliegt dem Auftraggeber; Manuel Sterner Mediengestaltung ist von jeder diesbezĂŒglichen Haftung freigestellt.
- Abgelehnte Werbegestaltungen und Werbeleistungen bleiben Manuel Sterner Mediengestaltung zur anderweitigen Verwertung und Nutzung vorbehalten. Will der Auftraggeber sie fĂŒr sich reserviert wissen, muss er eine entsprechende VergĂŒtung zahlen.
§4 Haftung des Auftraggebers und des Auftragnehmers
- Manuel Sterner Mediengestaltung haftet fĂŒr SchĂ€den, die auf vorsĂ€tzliches oder grob fahrlĂ€ssiges Verhalten seiner selbst oder seiner leitenden Angestellten zurĂŒckzufĂŒhren sind.
- Die Nutzung von Leistungen geschieht ausschlieĂlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber haftet fĂŒr alle SchĂ€den die Manuel Sterner Mediengestaltung durch SicherheitsmĂ€ngel des Auftraggebers (z.B. veröffentlichtes Passwort) entstehen.
- Weder Manuel Sterner Mediengestaltung noch dessen Informations- und Dienstleistungslieferanten (Internet-Provider), Lizenzgeber, Angestellte, Vertreter oder sonstige Mitarbeiter gewĂ€hrleisten, dass der Dienst in §1 (1) ununterbrochen und fehlerfrei zur VerfĂŒgung steht. Ebenso wenig sichern die vorgenannten Personen, Einrichtungen und Firmen zu oder ĂŒbernehmen eine GewĂ€hrleistung dafĂŒr, dass durch die Benutzung der Dienste bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
- Weder Manuel Sterner Mediengestaltung , noch dessen Mitarbeiter o.Ă€., noch andere Personen, Einrichtungen oder Firmen, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung der Leistungen beteiligt sind, haften fĂŒr SchĂ€den aller Art, insbesondere haften sie nicht fĂŒr FolgeschĂ€den wie entgangenem Gewinn, die als Folge der Verwendung der Leistungen oder Unmöglichkeit, Verzögerung oder Erschwerung der Verwendung der Leistungen oder als Folge der Verletzung einer GewĂ€hrleistungspflicht oder aus positiver Forderungsverletzung oder aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung entstanden sind. Ein aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gleichwohl zu erstattender und nachgewiesener Schaden ist auf das 1-fache des vereinbarten Vertragswertes beschrĂ€nkt. Der Abnehmer hat in diesen FĂ€llen unter Ausschluss aller anderen AnsprĂŒche ein RĂŒcktrittsrecht.
- Mit der Genehmigung von EntwĂŒrfen, ReinausfĂŒhrungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber ĂŒbernimmt dieser die Verantwortung fĂŒr die Richtigkeit von Bild und Text. FĂŒr
die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche ZulĂ€ssigkeit und EintragungsfĂ€higkeit der EntwĂŒrfe haftet Manuel Sterner Mediengestaltung nicht. Soweit Manuel Sterner Mediengestaltung notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine ErfĂŒllungsgehilfen von Manuel Sterner Mediengestaltung. Eine Haftung fĂŒr die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
- Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus GrĂŒnden nicht erfĂŒllt, die Manuel Sterner Mediengestaltung nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Preis zu bezahlen. Der Auftraggeber erkennt ausdrĂŒcklich an, dass die Bedingungen dieser Bestimmung auch fĂŒr Drittlieferungen gelten.
- FĂŒr Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Ăbermittlungen jeder Art, oder Ăbermittlungen per anderer Medien, sowie die Richtigkeit von Ăbersetzungen, Texten oder anderen Informationen ĂŒbernimmt Manuel Sterner Mediengestaltung keine Haftung.
- Der Auftraggeber trĂ€gt die Verantwortung fĂŒr den Inhalt und die rechtliche ZulĂ€ssigkeit der fĂŒr die Insertion gestellten Text-, Bild-, Ton-und Videounterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, Manuel Sterner Mediengestaltung von AnsprĂŒchen Dritter freizustellen, die sich aus der AusfĂŒhrung des Vertrages ergeben. Manuel Sterner Mediengestaltung ist nicht verpflichtet, AuftrĂ€ge dahingehend zu prĂŒfen, ob Rechte Dritter beeintrĂ€chtigt oder verletzt sein könnten. Der Auftraggeber hĂ€lt Manuel Sterner Mediengestaltung von allen AnsprĂŒchen aus VerstöĂen gegen das Urheberrecht frei.
- Manuel Sterner Mediengestaltung behÀlt sich nach freiem Ermessen vor, Material anzunehmen oder abzulehnen. Angenommenes Material kann nachtrÀglich abgelehnt werden.
- Die vorstehenden HaftungsausschlĂŒsse gelten nicht, soweit nach den auf diese Vereinbarung anwendbaren Gesetzen unabdingbar gehaftet wird.
§5 Gestaltungsfreiheit
- Im Rahmen des ĂŒbernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
§6 Lieferzeit
- Die Lieferzeit gilt nur als annÀhernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der AuftragsbestÀtigung und ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Versandbereitschaft der Lieferung gemeldet ist.
- Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprĂŒnglich vereinbarte Zeitpunkt maĂgeblich. Die Lieferfrist verlĂ€ngert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die Manuel Sterner Mediengestaltung trotz der nach den UmstĂ€nden des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleich ob bei Manuel Sterner Mediengestaltung oder bei einem Unterlieferanten eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, etc.. Manuel Sterner Mediengestaltung muss dem Auftraggeber solche Hindernisse unverzĂŒglich mitteilen.
- Bei spĂ€teren AbĂ€nderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlĂ€ngert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen darĂŒber getroffen werden.
§7 Sonderleistungen
- Sonderleistungen wie z.B. Umarbeitung von Auftragseinheiten werden dem Zeitaufwand entsprechend nach dem gegebenen Stundensatz von 25,00 EUR gesondert berechnet.
- Soweit im Einzelfall VertrĂ€ge ĂŒber Fremdleistungen im Namen und fĂŒr Rechnung von Manuel Sterner Mediengestaltung abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Manuel Sterner Mediengestaltung im InnenverhĂ€ltnis von sĂ€mtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Ăbernahme der Kosten.
§8 Eigentumsvorbehalt
- An EntwĂŒrfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingerĂ€umt, nicht jedoch Eigentumsrechte ĂŒbertragen. Die Zusendung und etwaige RĂŒcksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und fĂŒr Rechnung des Auftraggebers
§9 Vertragsdauer und KĂŒndigung
- Webspace-VertrĂ€ge werden in Vereinbarung mit dem Auftraggeber ĂŒber einen Drittanbieter geschlossen. Manuel Sterner Mediengestaltung hilft bei der Vermittlung und Zustandekommen eines solchen Vertrages. Vertragspartner des Drittanbieters bleibt aber auf unbestimmte Zeit der Auftraggeber, wodurch Manuel Sterner Mediengestaltung diesbezĂŒglich keinerlei Haftung diesbezĂŒglich zugesprochen werden kann.
- Alle ĂŒbrigen vereinbarten VertrĂ€ge werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, fĂŒr unbestimmte Zeit geschlossen.
- VertrĂ€ge sind mit einer Frist von 6 Wochen schriftlich kĂŒndbar. MaĂgeblich ist der Zugang der KĂŒndigung. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen werden in Rechnung gestellt.
- Manuel Sterner Mediengestaltung ist berechtigt, die Betriebsbedingungen oder die Preise zu Àndern.
- Ist der Auftraggeber mit einer Ihn betreffenden Ănderung der GeschĂ€ftsbedingungen oder der Preise nicht einverstanden, kann er den Vertrag unter den vorgenannten Bedingungen kĂŒndigen. Solche Ănderungen können erst mit Ablauf der oben genannten KĂŒndigungsfrist wirksam werden.
- VerstöĂt eine der Vertragsparteien nachhaltig gegen die in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, das VertragsverhĂ€ltnis fristlos zu kĂŒndigen.
§10 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
- Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, sind die vertraglich vereinbarten Preise vorab pĂŒnktlich der getroffenen Vereinbarung zu bezahlen. Bis zur völligen Bezahlung besteht ein uneingeschrĂ€nkter Eigentumsvorbehalt.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. SkontoabzĂŒge mĂŒssen gesondert vereinbart werden.
- Der Auftraggeber gerĂ€t mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Ăberschreitung des Zahlungszieles berechnet Manuel Sterner Mediengestaltung Verzugszinsen in Höhe von 3% ĂŒber dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz vom Rechnungsbetrag im Monat.
- AuftrĂ€ge, fĂŒr die nicht ausdrĂŒcklich feste Preise vereinbart wurden, werden aufgrund der zum VertragsabschluĂ gĂŒltigen Preisliste berechnet.
- Die Aufrechnung gegen AnsprĂŒche der Manuel Sterner Mediengestaltung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unbestrittenen oder rechtskrĂ€ftig festgestellten Forderungen erfolgt.
- Wechsel werden nicht angenommen. Die Aufrechnung oder die ZurĂŒckhaltung von Zahlungen aufgrund irgendwelcher GegenansprĂŒche ist unzulĂ€ssig.
- Bei Zahlungsverzug ist Manuel Sterner Mediengestaltung berechtigt, Leistungen zu sperren oder nach entsprechender Androhung dieses VertragsverhĂ€ltnis zu kĂŒndigen. SchadensersatzansprĂŒche bleiben in diesem Fall vorbehalten.
- Manuel Sterner Mediengestaltung behĂ€lt sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weitere AnsprĂŒche vor.
§11 Nebenabreden, Teilwirksamkeit
- MĂŒndliche Vereinbarungen sind grundsĂ€tzlich unverbindlich. Dies gilt auch fĂŒr die Abrede, auf schriftliche BestĂ€tigungen oder Vereinbarungen zu verzichten.
- Sollten vorstehende Bedingungen teilweise unwirksam sein oder gegen geltendes Recht verstoĂen, so bleiben damit alle anderen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch die rechtsgĂŒltige zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung unter kaufmĂ€nnischen Gesichtspunkten am nĂ€chsten kommt.
§12 RĂŒcktrittsrechte
- Ist die ErfĂŒllung des Zahlungsanspruches wegen eines nach Vertragsschluss eröffneten gerichtlichen oder auĂergerichtlichen Vergleichsverfahrens ĂŒber das Vermögen des Auftraggebers, die Ablehnung eines Konkursantrages oder einer bei der Manuel Sterner Mediengestaltung eingehenden schriftlichen Kreditauskunft, aus der sich die KreditwĂŒrdigkeit des Auftragspartners ergibt, gefĂ€hrdet, so kann Manuel Sterner Mediengestaltung vom Vertrag zurĂŒcktreten. Offene Rechnungen werden mit dem RĂŒcktritt sofort fĂ€llig. FĂŒr noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der DurchfĂŒhrung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Auftraggeber die AusfĂŒhrung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt.
- Die vereinbarte VergĂŒtung ist in jedem Fall zu zahlen; ersparte Aufwendungen fĂŒr noch nicht erbrachte Leistungen werden mit 50% vergĂŒtet. Die entgehende MittlervergĂŒtung ist in jedem Fall zu zahlen. Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert, so sind die erbrachten Leistungen sofort zu bezahlen. Ersparte Aufwendungen werden dem Auftraggeber mit 50% gut geschrieben. Die entgangenen MittlervergĂŒtungen fĂŒr auftragsgemĂ€Ăe, aber noch nicht erschienene Anzeigen sind in jedem Fall zu zahlen. SchadensersatzansprĂŒche gegen den Auftraggeber wegen Vertragsverletzung bleiben ausdrĂŒcklich vorbehalten.
§13 Kennzeichnung
- Manuel Sterner Mediengestaltung ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemitteln ihren Firmentext oder Code anzubringen, wobei Platzierung und SchriftgröĂe mit dem Auftraggeber abgestimmt werden mĂŒssen.
§14 Datenschutz
- Der Auftraggeber erklĂ€rt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten ĂŒber seine Person gespeichert, geĂ€ndert und/oder gelöscht werden.
- Soweit nichts anderes vereinbart, erklĂ€rt sich der Auftraggeber mit einer Ăbermittlung seiner Daten an Dritte einverstanden, soweit nicht offenkundige Interessen des Auftraggebers verletzt werden.
- Im Weiteren gelten fĂŒr alle Daten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
§15 Gerichtsstand, ErfĂŒllungsort, gĂŒltiges Recht
- ErfĂŒllungsort fĂŒr alle Verpflichtungen aus dem VertragsverhĂ€ltnis ist der Firmensitz von Manuel Sterner Mediengestaltung.
- Gerichtsstand fĂŒr alle aus dem VertragsverhĂ€ltnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden RechtsgeschĂ€fte ist der Firmensitz von Manuel Sterner Mediengestaltung.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.
© Manuel Sterner Mediengestaltung, 2016